Beantragung von Hilfsmitteln
Was sind Hilfsmittel eigentlich?
Als Hilfsmittel bezeichnet man Gegenstände, welche therapeutischen oder medizinischen Zwecken dienen und bestmöglich die körperlichen und geistigen Funktionseinschränkungen ausgleichen sollen. Hilfsmittel dienen der häuslichen Krankenpflege und werden von der Krankenkasse bezahlt.
Zu Hilfsmitteln gehören beispielsweise:
- Kompressionsstrümpfe
- Rollatoren
- Kranken- & Pflegebetten
- Gehhilfen
- Sehhilfen
- Inkontinenzmaterial, usw.
Wie werden Hilfsmittel beantragt?
Die grundsätzliche Beantragung von Hilfsmitteln läuft folgendermaßen ab, kann jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse etwas variieren:
- Als erstes informieren Sie sich bei ihrem Lieferanten/Sanitätshaus über gegebenenfalls verschiedene Ausführungen und Modelle des benötigten Hilfsmittels.
- Anhand der genauen Bezeichnung des Hilfsmittels kann Ihnen der Arzt eine Verordnung ausstellen, aus dieser die medizinische Notwendigkeit sowie die medizinische Diagnose hervor gehen sollte.
- Die Verordnung legen Sie Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vor. Diese prüft die Verordnung auf ihre Notwendigkeit und fordert unter Umständen einen Kostenvoranschlag an.
- Danach wird Ihr beantragtes Hilfsmittel von der Krankenkasse genehmigt oder abgelehnt.
- Mit der genehmigten Verordnung kann dann das Hilfsmittel bei einem von der jeweiligen Krankenkasse anerkannten Dienstleister wie Sanitätshäuser und Apotheken bestellt werden.
Übrigens: Lehnt die Krankenkasse das beantragte Hilfsmittel ab, können Sie innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einlegen. Hier haben Sie dann die Möglichkeit noch einmal genau zu erläutern, warum Sie dieses Hilfsmittel benötigen und sollten eventuell noch eine Stellungnahme des behandelnden Arztes hinzuziehen.